Ein politisches Signal mit vielleicht doch nur begrenzter Wirkung? Eigentlich sollten wir uns trotzdem freuen. Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Nach monatelangen Abstimmungen zwischen den Ressorts enthält das Programm zwölf prioritäre Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung stellt hierfür zunächst rund 260 Millionen Euro bereit; weitere 305 Millionen Euro sollen zwischen 2027 und 2030 über das Klimaschutzprogramm 2026 folgen. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für Investitionen in Recyclingtechnologien, die Sicherung kritischer Rohstoffe und die stärkere Nutzung von Kunststoffrezyklaten. Ein Problemfeld bleibt die öffentliche Beschaffung.

Dabei kommt der öffentlichen Hand eine Schlüsselrolle zu. Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge in Milliardenhöhe und können dadurch maßgeblich beeinflussen, welche Materialien und Produkte am Markt nachgefragt werden. Gerade für Recyclingprodukte und Sekundärrohstoffe könnten öffentliche Auftraggeber wichtige Leitmärkte schaffen. Das Aktionsprogramm erkennt dieses Potenzial ausdrücklich an. Allerdings setzt die Bundesregierung nicht auf verbindliche Beschaffungsvorgaben, sondern auf Berichtspflichten und politische Steuerung. Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung – darunter beispielsweise die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH des Bundes – sollen künftig ihren Einsatz von Recyclingprodukten schrittweise erhöhen und über entsprechende Maßnahmen sowie den jeweiligen Recyclinganteil berichten.
Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass die Unternehmen mit Bundesmehrheit ihr jährliches Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern sollen. Die Entwicklung soll durch regelmäßige Berichte transparent gemacht werden. Rechtlich verbindliche Vorgaben enthält das Aktionsprogramm jedoch nicht.
Gerade dieser Punkt stößt auf Kritik in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) begrüßt zwar grundsätzlich die Verabschiedung des Programms, hält die beschlossenen Maßnahmen aber für unzureichend. Aus Sicht des Verbandes schaffen Berichtspflichten allein noch keinen Markt für Sekundärrohstoffe. Der BDE fordert seit Langem verbindliche rechtliche Vorgaben, die öffentliche Auftraggeber tatsächlich verpflichten, Recyclingmaterialien bei Ausschreibungen zu bevorzugen.
Besonders bemerkenswert ist daher, was im endgültigen Kabinettsbeschluss nicht mehr enthalten ist. Ein früherer Entwurf des Bundesumweltministeriums sah noch vor, die Regelung des § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz deutlich zu verschärfen. Unternehmen hätten sich danach im Vergabeverfahren unmittelbar auf die gesetzliche Bevorzugung von Sekundärrohstoffen berufen können. Die Verpflichtung wäre damit nicht nur programmatischer Natur gewesen, sondern hätte konkrete Rechtswirkungen entfaltet und möglicherweise sogar gerichtlich durchgesetzt werden können. Für Anbieter von Recyclingprodukten wäre dies ein erheblicher Fortschritt gewesen. Gerade die bislang mangelnde Durchsetzbarkeit entsprechender Vorgaben gilt seit Jahren als eines der zentralen Hindernisse für den Ausbau funktionierender Kreislaufmärkte.
Dass diese Verschärfung nun nicht umgesetzt wird, verdeutlicht die politischen Spannungen, die das Thema öffentliche Beschaffung weiterhin begleitet. Einerseits besteht Einigkeit darüber, dass die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden muss. Andererseits besteht offenbar weiterhin Zurückhaltung, öffentliche Auftraggeber durch verbindliche vergaberechtliche Vorgaben stärker zu binden.
Für Unternehmen der Recycling- und Kreislaufwirtschaft bedeutet das Aktionsprogramm daher Licht und Schatten zugleich. Positiv sind die zusätzlichen Fördermittel und die politische Anerkennung der Bedeutung von Sekundärrohstoffen. Gleichzeitig bleibt die entscheidende Frage offen, ob die öffentliche Hand künftig tatsächlich als verlässlicher Nachfrager auftreten wird. Solange verbindliche Beschaffungsvorgaben fehlen, hängt der Erfolg der Kreislaufwirtschaft weiterhin maßgeblich vom freiwilligen Engagement öffentlicher Auftraggeber und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit von Recyclingprodukten ab.
Das Aktionsprogramm setzt damit wichtige politische Akzente, bleibt aber in einem entscheidenden Punkt hinter den Erwartungen zurück. Ob die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie tatsächlich zu einem starken Markt für Sekundärrohstoffe führt, wird daher weniger von Berichtspflichten als vielmehr von zukünftigen gesetzlichen Regelungen abhängen. Der BDE bringt dies treffend auf den Punkt: Nach dem Aktionsprogramm müssen nun konkrete Gesetze folgen. Andernfalls droht die öffentliche Beschaffung ihr Potenzial als Motor der Kreislaufwirtschaft weiterhin nur unvollständig auszuschöpfen (Dirk Buchsteiner)
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