Die Europäische Kommission hat ihren Entwurf neuer Benchmarkwerte für die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS I) für die Jahre 2026 – 2030 veröffentlicht. Die neuen Werte sollen in der aktuellen Zuteilungsperiode gelten und die bislang maßgeblichen Benchmarks für 2021 bis 2025 ersetzen. Grundlage ist ein Entwurf einer Durchführungsverordnung einschließlich Annex mit den konkreten Benchmarkwerten.
Die Benchmarks gehören zu den zentralen Steuerungsinstrumenten des EU ETS. Sie bestimmen, wie viele Emissionszertifikate Industrieanlagen kostenlos erhalten. Maßstab ist jeweils die Emissionsintensität der effizientesten Anlagen in Europa. Ziel ist es, Carbon Leakage zu vermeiden und gleichzeitig Anreize für weitere Emissionsminderungen zu setzen. Mit anderen Worten: Ausgangspunkt der Zuteilung ist stets die Menge CO2, die eine topmoderne Anlage des jeweiligen Anlagentyps pro Produkteinheit emittieren würde, abzüglich weiterer rechnerischer Faktoren, die u. a. den Vesteigerungsanteil des Budgets abbilden. Herangezogen wurden Produktions- und Emissionsdaten der Jahre 2021 und 2022, die gegenüber den ursprünglichen Referenzwerten aus 2007/2008 fortgeschrieben werden.
Die aktuelle Überarbeitung steht im Kontext der ETS-Reform und der verschärften europäischen Klimaziele. Die Kommission verweist ausdrücklich auf die Anpassung des EU ETS an das „Fit for 55“-Paket und das Ziel einer Emissionsminderung von mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990.
Für viele Industriebranchen zeichnen sich weitere Absenkungen der Benchmarkwerte ab. Das bedeutet in der Praxis regelmäßig geringere kostenlose Zuteilungen und damit steigende verbleibende CO₂-Kosten. Besonders relevant ist dabei neben den nackten Zahlen, dass die Kommission nicht nur einzelne Benchmarkwerte anpasst, sondern auch die Systemgrenzen verschiedener Benchmarks verändert. So werden etwa alternative hydraulische Binder im Zementbereich berücksichtigt, Wasserstoff aus Elektrolyse einbezogen und bestimmte Direktreduktionsverfahren im Stahlsektor neu geregelt, und so kleinteilig diese Verschiebungen auch wirken – in der Praxis sacken viele Zuteilungen damit ganz erheblich ab.
Im Vergleich zur laufenden Periode 2021–2025 sinken zahlreiche Benchmarkwerte nochmals deutlich. Auch die Benchmarks für messbare Wärme und Brennstoffe werden erheblich abgesenkt. Der Wärme-Benchmark soll künftig bei 31,2 t/TJ liegen, der Brennstoff-Benchmark bei 28,1 t/TJ. Damit steigt der Druck auf fossile Wärme- und Brennstoffsysteme und ihre Kunden weiter an.
Der Entwurf zeigt damit insgesamt deutlich die regulatorische Richtung des EU ETS: Die kostenlose Zuteilung wird schrittweise restriktiver ausgestaltet und stärker an emissionsarmen Technologien ausgerichtet. Ein interessantes Detail für die Zukunft findet sich auch im Entwurf: Im Verordnungstext wird angekündigt, künftig möglicherweise sektorbezogene Fallback-Benchmarks einzuführen, um auf spezifische Probleme einzelner Industriezweige zu reagieren.
Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf wurde zunächst zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 8. Juni. Nach Abschluss des Verfahrens muss die Kommission die Durchführungsverordnung formell beschließen und im Amtsblatt veröffentlichen.
Danach folgt die Zuteilung selbst durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die Kommission betont ausdrücklich, dass wegen der anstehenden Zuteilung für 2026 ein zügiges Inkrafttreten erforderlich sei. Angesichts der Dauer des Zuteilungsverfahrens insgesamt eine sicherlich zutreffende, wenn auch ein wenig wohlfeile Feststellung. Fest steht auf jeden Fall: Auch wenn die Kommission nicht dafür bekannt ist, sich von einmal gefassten Plänen noch groß abbringen zu lassen – es kann sich angesichts der zunehmenden Sorgen um die Industrie durchaus lohnen, zu rechnen und sich mit einer kurzen Darstellung der Konsequenzen zu Wort zu melden (Miriam Vollmer).
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