Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjäh­rigen RE-Advents­ka­lenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjäh­rigen Berliner Abfall­rechts­tagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundes­re­gierung nach dem „Sofort­pro­gramm für den Bürokra­tie­rückbau“ der CDU/CSU im Koali­ti­ons­vertrag vorsah, die Verpflich­tungen zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abzuschaffen und den Schulungs‑, Weiter­bil­dungs- und Dokumen­ta­ti­ons­aufwand signi­fikant reduzieren (siehe auch hier).

Doch eins nach dem anderen: Betriebs­be­auf­tragte sind eine zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Anfor­de­rungen. Im Kern geht es um die betrieb­liche Selbst­über­wa­chung, deren Sinn wohl als Bürokratie missver­standen wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Es muss betont werden, dass es die gesetz­ge­be­rische Zielvor­stellung war, dass Betriebs­be­auf­tragte (die sich zudem regel­mäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft.

Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschie­dener Beauf­tragter aus Sicht einzelner Inter­es­sen­ver­tre­tungen für Unter­nehmen zu einem erheb­lichen bürokra­ti­schen und finan­zi­ellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu diffe­ren­zieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauf­tragten wie insbe­sondere der Betriebs­be­auf­tragte für Abfall, die Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder die Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keines­falls Bürokratie.

Im Rahmen der Berliner Abfall­rechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebs­be­auf­tragten disku­tiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koali­ti­ons­vertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebs­be­auf­tragten wohl nicht. Grund­sätzlich stehe man zur Eigen­über­wa­chung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.

Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebs­be­auf­tragten – bis zu 42 verschiedene Beauf­tragte werden laut VCI mittler­weile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unter­nehmen immense Kosten verur­sacht (hier), wäre die Gegen­rechnung erlaubt, was durch das Beauf­trag­ten­wesen und die Selbst­über­wa­chung für Unter­nehmen einge­spart werden kann. Haftungs­ri­siken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorge­hal­tener Hand hieß es bei den Abfall­rechts­tagen von Verbands­seite aber, dass man den Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder Abfall­be­auf­tragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grund­sätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicher­heitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebs­be­auf­tragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauf­trag­ten­wesen tatsächlich etwas zu überar­beiten. Dies betrifft aber weniger das Grund­konzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbil­dungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijah­res­frist prakti­kabler auszu­ge­stalten. Dies könnte Flexi­bi­li­sie­rungen für die Unter­nehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwa­chung der Lehrgänge – von der Ausweis­kon­trolle und der Vielzahl an Unter­schriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilneh­menden stets von einem praxis­ori­en­tierten, gut geplanten und organi­sierten Lehrgang (siehe insbe­sondere hier) profi­tiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiter­bildung von Betriebs­be­auf­tragten mitzu­wirken. (Dirk Buchsteiner)