Im Energie­recht bleibt bekanntlich seit Jahrzehnten kein Stein auf dem anderen. Alles ändert sich unablässig, nur die AVBFern­wärmeV blieb über Jahrzehnte weitgehend stabil.

Doch schon die Ampel wollte das Fernwär­me­recht grund­legend neu gestalten. Die bishe­rigen Entwürfe haben es indes nicht in die Umsetzung geschafft. Nun wartet alles gespannt auf den Aufschlag der aktuellen Bundes­re­gierung. Wie dieser aussehen könnte, lässt die Antwort der Bundes­re­gierung zum 25. Haupt­gut­achten der Monopol­kom­mission „Wettbewerb 2024“ zumindest erahnen (Sie finden sie hier, das Gutachten der Monopol­kom­mission ist hier).

Die Monopol­kom­mission wollte den Fernwär­me­markt stärker regulieren, weil sie – das ist ihr Job – das natür­liche Monopol Fernwärme kritisch sieht. Sie fordert eine Trans­pa­renz­plattform, einen deutsch­landweit einheit­lichen Index für das Markt­element (was das ist => hier) und Preis­ober­grenzen. Außerdem will die Monopol­kom­mission Dritt­an­bietern von Fernwärme Zugang zu den Fernwär­me­netzen eröffnen, vergleichbar mit der Lage bei Gas und Strom.

Die Bundes­re­gierung übernimmt diese Vorschläge nun nicht eins zu eins. Das ist für die Branche eine gute Nachricht, die Probleme haben dürfte, niedrigere Preise und neue Struk­turen zeitgleich zu einem politisch gewollten, drasti­schen Ausbau der Fernwärme zu reali­sieren. Zwar will auch die aktuelle Bundes­re­gierung die AVBFern­wärmeV überar­beiten, einen bundesweit einheit­lichen Index fürs Markt­element hält sie jedoch nicht für den richtigen Weg. Zwar würde ein solches Markt­element für alle sicherlich gewähr­leisten, dass sich die Preis­ent­wicklung generell mehr am Markt und weniger an den Kosten orien­tiert, sodass Unter­nehmen einen größeren Anreiz hätten, besonders sparsam zu wirtschaften. Die Monopol­kom­mission übersieht aber nach Ansicht der Bundes­re­gierung, wie verschieden die Fernwär­me­ver­sor­gungs­ge­biete sind. Regionale Gegeben­heiten könnten nicht mehr berück­sichtigt werden, was die Bundes­re­gierung nicht für wünschenswert hält. Die große Bandbreite der Versor­gungs­ge­biete wie auch der Erzeu­gungs­tech­no­logien spricht zudem gegen Preisobergrenzen. 

Inter­essant neben diesen Konturen, die erste Rückschlüsse auf den kommenden Entwurf der neuen AVBFern­wärmeV zulassen, ist auch, dass die Bundes­re­gierung den Dritt­zugang zu Netzen bereits als gegeben ansieht. Extra in die AVBFern­wärmeV aufge­nommen werden soll er deswegen nicht.

Insgesamt wird deutlich, dass die Neure­gelung des Fernwär­me­rechts durchaus auf der Agenda der Bundes­re­gierung steht. Sie zielt jedoch nicht auf einen so ambitio­nierten Regulie­rungs­rahmen ab wie die Monopol­kom­mission (Miriam Vollmer).