re|Adventskalender – Das 5. Türchen: Streit mit ExtraEnergie

Mit unserem re|Adventskalender möchten wir Ihnen in der Vorweih­nachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle geben, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:
Ein Thema, dass uns im Jahr 2025 begleitet hat, war die Geltend­ma­chung von Ansprüchen gegen den Energie­ver­sorger Extra­Energie GmbH für unsere Mandanten. Extra­Energie hatte im Jahr 2022 gegenüber vielen Kunden die Strom- und Gaspreise erhöht und sich dazu nicht auf ein vertrag­liches Preis­an­pas­sungs­recht berufen, sondern auf § 313 BGB. Zu Unrecht wie wir meinen. Eine Rückfor­de­rungs­klage vor dem Landge­richt Düsseldorf war erfolg­reich und ist rechts­kräftig. Nun folgen weitere Klagen für weitere ehemalige Kunden, bei denen Extra­Energie trotz des ersten Urteils eine außer­ge­richt­liche Regulierung ablehnt.
Weiterhin vertreten wir den Bundes­verband der Verbrau­cher­zen­tralen in einer Verbands­klage gegen Extra­Energie vor dem OLG Hamm. Auch diese Klage hat die, nach Ansicht der Verbrau­cher­zen­trale, unzuläs­sigen Preis­er­hö­hungen zum Gegen­stand und soll Rückfor­de­rungs­an­sprüche zahlreicher betrof­fener Kunden ermög­lichen. Hier wird nächstes Jahr verhandelt.
(Christian Dümke)