Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Stellungnahme zum geplanten europäischen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Act) veröffentlicht und macht deutlich, dass der bisherige Entwurf aus nationaler Sicht nicht ausreicht, um den dringend notwendigen Wandel hin zu einer echten zirkulären Wirtschaftsweise einzuleiten (siehe hierzu auch EUWID). Im Zentrum steht das EU-Ziel, die Circular Material Use Rate (CMUR) bis 2030 zu verdoppeln. Das UBA betont jedoch, dass dies nur gelingen kann, wenn die EU nicht nur mehr Sekundärrohstoffe nutzt, sondern vor allem den Gesamtmaterialverbrauch deutlich reduziert. Eine höhere Recyclingquote allein reiche nicht aus, solange Produkte zu kurz genutzt, schlecht reparierbar oder schwer recycelbar sind. Das UBA fordert daher einen systemischen Wandel entlang des gesamten Produktlebenszyklus – vom Design über Produktion und Nutzung bis zur Abfallbehandlung. Nur ein breiter Ansatz könne den Rohstoff- und Umweltfußabdruck der EU auf ein global verträgliches Niveau senken.
Zu den zentralen Empfehlungen gehören:
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Ambitioniertere Vorgaben für Produktdesign und Lebensdauer: Produkte sollen reparierbarer, langlebiger und leichter wiederverwendbar werden.
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Stärkere Nutzung hochwertiger Sekundärrohstoffe und klare Qualitätsanforderungen an Rezyklate, um Downcycling zu vermeiden.
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Verbindliche Standards für Abfallende-Kriterien (End-of-Waste), insbesondere für Holz, Kunststoffe, Papier und mineralische Stoffe.
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Harmonisierung europäischer Regeln, z. B. zur Sammlung und Registrierung von Elektrogeräten oder zur Berechnung von Sammelquoten.
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Mehr Transparenz in den Lieferketten: Sorgfaltspflichten sollen über Batterien hinaus auf weitere rohstoffintensive Branchen ausgedehnt werden, etwa die Automobil‑, Elektronik- oder Bauindustrie.
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Neue wirtschaftliche Anreize, etwa Finanzierungsmechanismen für hochwertiges Metallrecycling oder eine reduzierte Mehrwertsteuer für Reparaturen und Gebrauchtwaren.
Das UBA macht deutlich: Eine Kreislaufwirtschaft ist weit mehr als Recycling. Sie erfordert weniger Ressourcenverbrauch, längere Produktnutzung und faire wie nachhaltige Lieferketten. Der neue EU-Rechtsakt bietet die Chance für einen großen Schritt in diese Richtung – doch nur, wenn er deutlich mutiger wird, als es der aktuelle Entwurf vorsieht. (Dirk Buchsteiner)
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