Verkehrsinfrastruktur: Mal wieder Bäume im Gleis

 

Wenn die Zeit der Winterstürme tobt, klappt es häufig wieder nicht so richtig mit dem Bahnfahren. Es gibt Verspätungen und Zugausfälle. Unfreiwillige Aufenthalte auf offener Strecke. Mit etwas Pech erreicht die Bahn ihr Ziel gar nicht mehr. Die Nacht in einem tristen Hotel im Umsteigebahnhof kann die Folge sein. So letzten Donnerstag in Hamburg geschehen. Nichts ging mehr.

Grund für die Probleme sind häufig Oberleitungsstörungen oder blockierte Gleise. Aber das sind eigentlich keine direkten Sturmfolgen. Denn in den seltensten Fällen richtet der Sturm an der Infrastruktur direkt Schäden an.

Eisenbahnschienen im Wald

Vielmehr sind es letztlich Baumschäden, die ihrerseits zu Schäden an den Oberleitungen führen oder die Gleise blockieren. Mit anderen Worten es ist zwar irgendwie Natur, aber keineswegs selbstverständlich, dass diese Probleme bei der Bahn auftreten – anders als bei anderen Verkehrsträgern.

Dass nach einem Orkan eine Autobahn von Windschlag betroffen ist, kommt zwar auch schon einmal vor, ist jedoch eher ungewöhnlich. Das liegt auch daran, dass es bezüglich der Fernstraßen klarere rechtliche Regelungen gibt, wie die angrenzenden Bereiche zu bewirtschaften und zu pflegen sind. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) können beidseitig der Autobahn jeweils gemessen vom Fahrbahnrand 40 m breite Streifen zu Schutzwaldungen erklärt werden. Diese Schutzwaldungen sind nach dem Absatz 2 derselben Norm vom Eigentümer oder Nutznießer zu erhalten und ordnungsgemäß zu unterhalten. § 11 FStrG ermächtigt die Bundesfernstraßenverwaltung zu weitgehenden Schutzmaßnahmen. Nach Absatz 2 dieser Norm dürfen u.a. Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer ihre Beseitigung zu dulden.

Eine entsprechende Norm fehlt im Eisenbahnrecht. Zwar müssen nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auch Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit genügen. Insofern ist die Bahn verpflichtet, die Strecke zu sichern und auch auf die Standsicherheit von Bäumen zu achten. Allerdings gibt es anders als bei Autobahnen nur sehr geringe Abstände zwischen Eisenbahntrassen und den nächsten Gehölzen. Lediglich ein Streifen von jeweils 6 m beidseitig von der Gleismitte wird von allem Aufwuchs freigehalten. Darüber hinaus muss durch Inspektion und Durchforstung für Sicherheit gesorgt werden. Wenn die Orkane, wie vorhergesagt, in den nächsten Jahren an Stärke und Häufigkeit zunehmen. Könnte das möglicherweise nicht reichen. Insofern wäre zu überlegen, ob überregionale Bahntrassen nicht ähnlich wie Bundesfernstraßen durch entsprechende Ermächtigungsnormen effektiver von Sturmschäden freigehalten werden können (Olaf Dilling).

 

2022-02-21T22:35:18+01:0021. Februar 2022|Verkehr|

Lkw auf Schienen?!

Zug mit DHL-Anhängern als Ladung

Fährt man heutzutage über Deutschlands Autobahnen, so sieht man auf der rechten Spur vor allem eines: Lkw – prall gefüllt mit Gütern, die wir zum alltäglichen Leben brauchen. Oder von denen wir zumindest glauben, dass wir sie unbedingt brauchen – aber um unsere Konsumgesellschaft soll es heute gar nicht gehen. Vielmehr wollen wir einen Blick auf den Ausbau des sog. kombinierten Verkehrs werfen. Denn dass allein der Verkehrssektor im Jahr 2019 für 20 % der CO2 Emissionen in Deutschland verantwortlich war, zeigt, dass sich dringend etwas ändern muss.
Kombinierter Verkehr bedeutet, dass die Ware nicht mehr ausschließlich per Lkw an ihr Ziel gebracht wird, sondern über verschiedene Verkehrswege, also beispielsweise auch über Schienen. Dabei kann entweder der gesamte Lkw auf der Schiene transportiert werden (sog. begleiteter kombinierter Verkehr), oder aber nur die Ladeeinheit, die von jeweils einem Lkw im Vor- und Nachlauf transportiert wird (sog. unbegleiteter kombinierter Verkehr). Der Vorteil am begleiteten Verkehr ist, dass die Fahrer die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten können, ohne den Transport unterbrechen zu müssen. Der Nachtteil liegt jedoch in der großen Menge Totlast, die neben der eigentlichen Ware zusätzlich mitgeschleppt wird und nicht nur Platz wegnimmt, sondern auch nochmal mehr Energie verbraucht. Dieses Problem hat man beim unbegleiteten kombinierten Verkehr nicht. Außerdem sind die Lkw für den Vor- und Nachlauf von der Kfz-Steuer befreit und müssen sich nicht an die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen halten, sofern ihre Strecke kürzer als 200 km ist. Nachteilig könnten sich bei dieser Variante jedoch der erhöhte Organisationsaufwand auswirken. Zudem sind bei der Verwendung unterschiedlicher Zugmaschinen oft auch mehrere Vertragspartner im Spiel, was Schwierigkeiten bei der Zurechnung von entstandenen Schäden mit sich bringen könnte.
Aber unabhängig davon, welche Art des kombinierten Verkehrs man jetzt befürworten mag, die allgemeinen Vorzüge liegen klar auf der Hand: Eine Güterbahn ersetzt bis zu 52 Lkw. Das sind 52 Lkw, die auf den Autobahnen unnötig Sprit verbrennen. Rund 90 % der Verkehrsleistung im Güterverkehr werden von den Bahnen bereits elektrisch erbracht, zunehmend mit Strom aus erneuerbaren Energien. Außerdem fahren Güterbahnen wegen ihres geringen Rollwiderstandes 5-mal energieeffizienter als Lkw. Pro Tonnenkilometer verursachen Güterzüge damit etwa 80 % weniger CO2 als Lkw. Und natürlich werden auch die Straßen entlastet. Der Transport via Lkw, der im Übrigen auch um ein Vielfaches gefährlicher ist, als der auf Schienen, wird also nur noch eingesetzt, wo man nicht auf ihn verzichten kann: nämlich um die Güter letztlich zur Umschlageanlage hin oder von dort aus an ihr endgültiges Ziel zu transportieren. Damit werden die jeweiligen Stärken beider Verkehrsträger äußerst effektiv genutzt. Diese Vorteile erkannte auch der Bund, weshalb er seit 1998 den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs durch private Unternehmen fördert. Die aktuelle Richtlinie tritt jedoch mit Ablauf des 31.12. dieses Jahres außer Kraft. Ob sie verlängert wird, ist nicht bekannt.
Trotz aller Vorzüge hat der kombinierte Verkehr auch seine Schwächen: Zum einen die feste Bindung ans Gleis – bei einer Streckenstörung kann die Bahn nicht immer einfach auf eine alternative Route ausweichen. Dazu kommt, dass lediglich 61 % des Bundessschienennetzes mit einer Stromleitung ausgestattet sind. Umweltfreundliche elektrische Güterzüge müssen deshalb häufig Umwege fahren, was nicht nur Zeit, sondern auch Geld kostet und damit nicht so attraktiv erscheint, wie die Beförderung per Lkw. Es wird deutlich: Das Bundesschienennetz muss dringend ausgebaut werden, um den steigenden (Güter-)Verkehr auch nur ansatzweise bewältigen zu können. Dass ein kombinierter Verkehr allerdings funktioniert, zeigen mehrere „Rollende Landstraßen“ in Österreich, wie beispielsweise am Brenner oder zwischen Wels und Maribor (Ref. jur. Josefine Moritz).

2021-08-04T22:16:23+02:004. August 2021|Verkehr|