Wie gehen wir mit Modemüll um?

Shoppen wie ein Milli­ardär? Sich also alles kaufen können, was man will, weil es so verlo­ckend günstig ist? Der Werbe­slogan der chine­si­schen E‑Com­merce-Plattform Temu, die seit 2023 den Markt mit extrem günstigen Preisen für Mode flutet, weckt Begehr­lich­keiten. Dies ist nicht folgenlos. Neben immer mehr Paketen, die in deutschen Haushalten ankommen, sind auch die Altklei­der­con­tainer am Limit, die Branche stirbt. Was lange als gut funktio­nie­rendes Recycling­system galt, ist im Begriff unter der Last von Billigmode zusam­men­zu­brechen. In einem Interview mit ntv (siehe hier) findet Bundes­um­welt­mi­nister Carsten Schneider hierfür ungewöhnlich klare Worte: Die Container seien „voll mit diesem Schrott“. Kampf der Klamottenflut!

Schneider beschreibt ein System, das aus dem Ruder gelaufen ist. Täglich kommen rund zwölf Millionen Pakete aus China in der EU an, gefüllt mit T‑Shirts, Kleidern oder Hosen für wenige Euro. Was für Konsu­men­tinnen und Konsu­menten wie ein Schnäppchen wirkt (und von den Anbietern auch aggressiv so beworben wird), entpuppt sich schnell als ökolo­gi­sches und wirtschaft­liches Problem. Die Stoffe sind häufig so minder­wertig verar­beitet, dass sie weder weiter­ver­kauft noch recycelt werden können. Dies ist aber nicht nur Shein oder Temu anzulasten, sondern ein generelles Problem bei Textilien. Dass auch Luxusmode teilweise extrem billig und unter fragwür­digen Bedin­gungen produ­ziert, wird, ist keine neue Erkenntnis (siehe auch hier). Die Verwirrung des Verbrau­chers ist System. Der Bundes­um­welt­mi­nister macht deutlich, dass er die Verant­wortung dennoch nicht allein bei den Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern sieht. Auch er kenne das Phänomen aus dem eigenen Alltag, erzählt er, nicht zuletzt durch seine Tochter, die zur Kernziel­gruppe von Online­an­bietern gehöre. Pakete kommen schnell, die Enttäu­schung über die Qualität ebenso. Kleidung, die kaum eine Wäsche übersteht, habe ihren Preis – nur eben nicht an der Kasse, sondern später im System. Billigmode sei nur deshalb so billig, weil Umwelt­kosten, Ressour­cen­ver­brauch und Entsorgung bislang nicht ehrlich einge­preist würden. Das soll sich ändern. Deshalb erhebt die EU ab Juli eine Zollgebühr von 3 Euro auf alle Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Damit sollen jene Geschäfts­mo­delle unattrak­tiver werden, die auf Masse, Wegwerf­qua­lität und aggressive Preis­po­litik setzen. Bis zum Sommer will das BMUV zudem ein neues Textil­gesetz vorlegen. Für Schneider ist das Thema mehr als eine Umwelt­frage. Es geht auch um soziale Fairness und wirtschaft­liche Vernunft. Ein System, das kurzfristig günstige Preise ermög­licht, aber langfristig Recycling­struk­turen zerstört, Umwelt schädigt und Verant­wortung auslagert, sei nicht nachhaltig – weder ökolo­gisch noch gesell­schaftlich. Kleidung müsse wieder einen Wert bekommen, der über den Moment des Online-Kaufs hinaus­reicht. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-06T17:30:27+01:006. Februar 2026|Abfallrecht|

Quo vadis PPWR? – EU Verpa­ckungs­ver­ordnung auf dem Prüfstand

Die neue EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (PPWR) ist seit Februar 2025 in Kraft und soll ab 12. August 2026 angewendet werden. Sie ersetzt die bisherige Verpa­ckungs­richt­linie und bringt einheit­liche Regelungen zur Reduktion, Wieder­ver­wendung und zum Recycling von Verpa­ckungen in der EU. Ab 2030 gelten u. a. verbind­liche Recycling­fä­hig­keits­vor­gaben und Rezyklatquoten.

Aktuell fordern 17 deutsche Wirtschafts­ver­bände eine Verschiebung des Anwen­dungs­be­ginns auf den 1. Januar 2027. Sie kriti­sieren fehlende nationale Umsetzung, unklare Begriffe und organi­sa­to­rische Doppel­struk­turen durch einen unter­jäh­rigen Start. Auch Bundes­um­welt­mi­nister Carsten Schneider hat sich gegenüber den Spitzen­ver­bänden der Entsor­gungs- und Verpa­ckungs­wirt­schaft eindeutig positio­niert und spricht sich ebenfalls für eine Verschiebung (siehe auch hier). In einem  aktuellen Antwort­schreiben an den BDE versi­chere Schneider, er habe bereits im Juni gegenüber EU-Umwelt­kom­mis­sarin Jessika Roswall dafür geworben, den derzeit vorge­se­henen Anwen­dungs­zeit­punkt vom 12. August 2026 auf den 1. Januar 2027 zu verlegen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Für Unter­nehmen bedeutet das: Trotz möglicher Verschiebung besteht akuter Handlungs­bedarf. Verpa­ckungs­de­signs, Recycling­fä­higkeit, Materi­al­einsatz und Kennzeichnung sollten frühzeitig überprüft und angepasst werden. Die PPWR bringt tiefgrei­fende Änderungen – eine recht­zeitige Vorbe­reitung ist entscheidend, um recht­liche und wirtschaft­liche Risiken zu minimieren. (Dirk Buchsteiner)

2025-07-25T14:15:36+02:0025. Juli 2025|Abfallrecht|