Im Jahr’ zwei-null-zwo-fünf, ich sag‘s euch gleich,
wenn das Recht nicht müde wird – nur umfangreich:
Die Circular Economy schwebt wie ein Engel im Raum,
begrifflich zwar politisch, doch juristisch ein Traum.
Die Kreislaufwirtschaft ist nun Staatsraison,
linear ist verpönt – wir brauchen Substitution!
Mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie als Plan
weiß jeder Jurist: Jetzt geht’s erst richtig an.
Produkte, Ökodesign, Lebenszyklusdenken,
alles schön normativ – doch wer soll’s lenken?
Der Mandant fragt leise: „Was heißt das konkret?“
Der Anwalt antwortet ehrlich: „Es kommt drauf an – wie stets.“
Der Entsorgungsfachbetrieb zeigt Zertifikat und Konzept,
doch das Amt fragt weiter: „Wird denn das auch gelebt?“
Dokumentation, Schulung, beim Nachweis beeilt–
wer hier lacht, hat die letzte Schulung verpeilt.
Und dann – Brände bei Entsorgern, landab und landauf,
Batterie im Restmüll, das Schicksal nimmt seinen Lauf.
Die Behörde reagiert reflexartig schnell:
„Mehr Brandschutz! Mehr Versicherung!“ Ganz generell!
Die Ersatzbaustoffverordnung tritt streng und bestimmt,
Doch bleibt es beim Abfall, wann man sie nimmt?
Mineralisch? Geeignet? Einbauweise ist klar?
Sonst winkt die Behörde – mit Rückbaugefahr.
Und überall Genehmigungen, gestaffelt und stramm,
BImSchG, KrWG usw. – das volle Programm.
Änderungsanzeige oder Neugenehmigungspflicht?
Die Antwort lautet meist: „Kommt drauf an – aus anwaltlicher Sicht.“
Denn im Genehmigungsrecht wird’s richtig poetisch:
Antrag vollständig, Prognose hypothetisch.
Emissionen, Immissionen, Stand der Technik bedacht,
mit Ingenieur (und etwas Anwalt): Bescheid „Nr. 8“ – über Nacht.
Ah, die Sicherheitsleistung, so beliebt wie bekannt,
sie sichert die Nachsorge – theoretisch elegant.
Wie hoch? Warum? Mit welcher Berechnung genau?
Das klärt man im Widerspruch – oder vor Gericht, schlau.
So dreht sich der Kreislauf aus Recht und Papier,
zwischen Anspruch, Wirklichkeit und Vollzugsturnier.
Doch eines bleibt sicher im Abfall-Revier:
Mit Humor geht es besser – wir schwör’n es Dir.

(Dirk Buchsteiner)
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