Stromdiebstahl wird im Strafgesetzbuch als „Entziehung elektrischer Energie“ nach § 248c StGB bestraft. Aus rechtlicher Sicht ist es kein echter Diebstahl, da Strom keine bewegliche Sache darstellt, die man einfach wegnehmen kann. Daher hat der Gesetzgeber hierfür einen eigenen Straftatbestand geschaffen. Geschützt wird dabei die Verfügungsbefugnis über elektrische Energie. Das bedeutet: Nur wer ein Recht zur Entnahme hat, darf über den Strom verfügen
Tatobjekt ist fremde elektrische Energie und fremd ist sie dabei für jeden, der kein Recht zur Entnahme hat. Die elektrische Energie muss einer elektrischen Anlage oder Einrichtung entzogen werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einrichtung der allgemeinen Energieversorgung dient oder nur dem Eigenbetrieb, etwa bei einer Fernsprechanlage. Auch Energiespeicher wie Akkumulatoren oder Energieerzeuger fallen darunter.
Elektrische Energie ist „entzogen“, wenn sie nicht berechtigt empfangen wurde. Erforderlich ist dabei, dass beim Berechtigten (also demjenigen, dem der Strom eigentlich gehört) ein Energieverlust eintritt. Strom entzogen hat auch derjenige, dem der Strom zufließt, selbst wenn er die Zuleitung nicht eigenhändig hergestellt hat.
Diese Entziehung von Strom muss dabei mittels eines Leiters erfolgen. Leiter ist jeder Stoff, der Elektrizität weiterleiten kann, sowie technische Mittel, die Elektrizität z. B. durch Induktion oder Lichtbogen aufnehmen. Der verwendete Leiter darf weiterhin nicht zur ordnungsgemäßen Entnahme bestimmt ist. Maßgeblich ist dabei der Wille des Verfügungsberechtigten. Nicht erfasst sind daher Fälle, in denen jemand zwar ordnungsgemäße Leiter innerhalb einer Anlage benutzt, dies jedoch unbefugt tut – etwa indem er eine vorhandene Anlage einschaltet. Strafbar ist hingegen die Stromentnahme, wenn sie über einen nicht zur Anlage gehörenden Leiter erfolgt, z. B. über ein zusätzlich verlegtes Kabel.
Das hat zur Folge, dass tatsächlich auch das Aufladen des eigenen Handys am Arbeitsplatz den Straftatbestand des „Stromdiebstahls“ erfüllt, sofern der Arbeitgeber hiermit nicht einverstanden ist und ihm daher die benötigte Energie unberechtigt entzogen wird.
Haben Sie schon mal Strom gestohlen?
(Christian Dümke)
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