Recht auf Reparatur – TÜV und NABU positio­nieren sich

Dinge gehen kaputt. Das ist der Lauf der Dinge. Wir haben jedoch weitgehend verlernt, Dinge zu reparieren. Wann haben Sie das letzte Mal Socken gestopft? Wie sieht es mit dem letzten Besuch beim Schuster aus. Klar, der rahmen­ge­nähte Herren­schnürer kann problemlos neu besohlt werden. Wie ist es jedoch mit dem Sneaker und der Cup-Sohle? Spannend ist das Thema Reparatur insbe­sondere bei Elektro­ge­räten. Ich selbst bin in einem Sammler- und Bastler-Haushalt groß geworden. In der Haupt­straße gab es in meinem Heimatdorf auch ein Elektro­ge­schäft, in dem man ein kaputtes Fernseh­gerät reparieren konnte. Der Laden hat zugemacht, als ich in die dritte Klasse kam. Die Reparier­barkeit von Geräten hat in den letzten Jahren immer mehr abgenommen. Im Zuge der Ökode­sign­ver­ordnung und der Green-Claims-Richt­linie und der Green­wa­shing-Richtline der EU soll sich das ändern. Das geplante „Recht auf Reparatur“, wie es nun auch ins deutsche Recht überführt werden soll, ist damit auch mehr als ein Verbrau­cher­schutz­thema. Es ist ein Testfall dafür, ob Kreis­lauf­wirt­schaft in Deutschland tatsächlich ernst gemeint ist.

Der Entwurf des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums setzt EU-Recht um und verpflichtet Hersteller künftig, Produkte wie Wasch­ma­schinen, Kühlschränke oder Smart­phones auch Jahre nach dem Kauf zu reparieren – kostenlos oder zu einem „angemes­senen Preis“. Für Wasch­ma­schinen soll das mindestens zehn Jahre gelten, für Smart­phones sieben (wir berich­teten). Ersatz­teile und Werkzeuge müssen verfügbar sein, Software darf Repara­turen nicht blockieren. Wer sich im Gewähr­leis­tungsfall für Reparatur statt Neulie­ferung entscheidet, bekommt künftig sogar ein zusätz­liches Jahr Gewähr­leistung. Das klingt nach einem Durch­bruch. Ist es das auch?

NABU und TÜV begrüßen den Vorstoß ausdrücklich. Beide sehen darin einen wichtigen Schritt für Ressour­cen­schonung, weniger Abfall und mehr Unabhän­gigkeit von Rohstoff­im­porten. Längere Produkt­le­bens­dauer stärkt die Kreis­lauf­wirt­schaft – so weit, so richtig. Der NABU warnt vor einem zentralen Schwach­punkt: dem Preis. Was ist ein „angemes­sener“ Preis für Ersatz­teile? Schon heute scheitern viele Repara­turen an überhöhten Kosten. Wenn Hersteller weiterhin Mondpreise für Ersatz­teile verlangen können, bleibt das Repara­tur­recht Theorie. Hinzu kommt ein struk­tu­relles Problem: Fachkräf­te­mangel. Die Zahl quali­fi­zierter Repara­tur­be­triebe sinkt seit Jahren. Ein Rechts­an­spruch hilft wenig, wenn niemand repariert. Der TÜV-Verband setzt einen anderen Schwer­punkt: Sicherheit. Gerade bei digital vernetzten Geräten können Eingriffe in Hard- und Software neue Risiken schaffen – von IT-Sicher­heits­lücken bis hin zu Produktsicherheitsproblemen.

Reparatur darf deshalb nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Gefordert werden sicher­heits­kom­pa­tible Ersatz­teile, saubere Update-Prozesse und unabhängige Prüfungen. Zerti­fi­zie­rungen könnten Vertrauen schaffen – etwa durch ein Prüfzeichen wie „Ready for Repair“, das echte Reparier­barkeit sichtbar macht und Green­wa­shing erschwert.Ein weiteres Nadelöhr: Trans­parenz und Organi­sation. Verbrau­che­rinnen und Verbraucher brauchen leicht auffindbare, verläss­liche Repara­tur­an­gebote. Dafür braucht es funktio­nie­rende Platt­formen, klare Zustän­dig­keiten und definierte Quali­täts­stan­dards. Der politische Wille ist da. Das Ziel ist richtig: Ressourcen schützen, Abfall vermeiden, Kreis­lauf­wirt­schaft stärken. Doch ob das Gesetz tatsächlich mehr Repara­turen bringt, entscheidet sich nicht an der Überschrift, sondern an den Details. Reparieren heißt Ressourcen schützen. Aber nur, wenn Reparieren auch wirtschaftlich sinnvoll, praktisch möglich und technisch sicher ist. (Dirk Buchsteiner)