Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen (siehe hier). Hintergrund ist die ab August 2026 EU-weit geltende Verpackungsverordnung. Damit deutsches Recht und europäische Vorgaben reibungslos ineinandergreifen, soll das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das VerpackDG abgelöst werden – bei Beibehaltung der bewährten Strukturen, jedoch mit deutlich verschärften Anforderungen.

Im Zentrum steht eine umfassende Zulassungspflicht: Künftig benötigen nicht nur duale Systeme, sondern alle Organisationen, die Herstellerpflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnehmen, eine Zulassung. Hersteller, die sich keiner solchen Organisation angeschlossen haben, müssen selbst eine individuelle Zulassung beantragen. Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), deren Finanzierung künftig auf eine breitere Basis gestellt wird. Vorgesehen ist ein möglichst bürokratiearmes, automatisiertes Verfahren – der Kontrollrahmen wird gleichwohl deutlich enger.
Neu ist zudem eine klare Verpflichtung zur Verpackungsvermeidung. Bestimmte Akteure – darunter duale Systeme, Branchenlösungen sowie nicht angeschlossene Hersteller – müssen künftig einen Mindestanteil ihres Budgets in Maßnahmen zur Abfallvermeidung investieren. Ziel ist insbesondere die Stärkung von Mehrweg- und Wiederbefüllsystemen. Denkbar sind etwa Anschubfinanzierungen für neue Mehrwegangebote oder Informationskampagnen zur Förderung nachhaltiger Verpackungsalternativen.
Darüber hinaus wird das Recycling weiter verschärft. Ab 2028 steigen die Quoten für Aluminium und Eisenmetalle auf jeweils 95 Prozent. Für Kunststoffverpackungen gilt künftig eine Recyclingquote von 75 Prozent; davon müssen 70 Prozent werkstofflich recycelt werden. Damit wird die bislang geltende Verwertungsquote durch eine anspruchsvollere Recyclingquote ersetzt. Der Effekt: Weniger Kunststoff in der Müllverbrennung, mehr tatsächliche Kreislaufführung.
Nach der Kabinettsentscheidung folgt nun die europarechtliche Notifizierung. Anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Für Hersteller und Entsorgungsakteure ist jedoch bereits jetzt klar: Die regulatorischen Anforderungen steigen erheblich. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich künftig nicht nur um Systembeteiligung und Recycling kümmern, sondern aktiv zur Vermeidung von Verpackungsabfällen beitragen. (Dirk Buchsteiner)
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