re|Adventskalender – Das 10. Türchen: Manchmal muss es schnell gehen

Mit unserem re|Adventskalender möchten wir Ihnen in der Vorweih­nachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle geben, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:

Versor­gungs­un­ter­bre­chungen sind immer eine unange­nehme Angele­genheit. Und manchmal muss es sehr schnell gehen – besonders wenn man eine solche Sperrung verhindern will.

In dieser Situation waren wir im August diesen Jahres. Unser Mandant war eine große Berliner Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und lag im Streit mit der Danpower Energie Service GmbH. Diese vertrat die Rechts­auf­fassung, dass der bis dato bestehende Wärme­lie­fe­rungs­vertrag unserer Mandantin von ihr ordentlich gekündigt worden sei – während unsere Mandantin von einer Fortgeltung des Vertrages aufgrund bestehender Vertrags­bindung ausging. Zu Recht, wie auch wir meinten.

Alle Versuche die Situation im Vorfeld gütlich zu regeln oder zumindest eine Übergangs­lösung zu finden, welche die Wärme­ver­sorgung der Anwohner bis zur Klärung der Wirksamkeit oder Unwirk­samkeit der Kündigung sicher­ge­stellt hätte, schei­terten und unsere Mandantin musste davon ausgehen, dass eine Unter­bre­chung der Wärme­ver­sorgung unmit­telbar bevorstand.

Wir wussten was in dieser Situation zu tun ist und beantragten beim Landge­richt Potsdam im Rahmen eines Eilver­fahrens den Erlass einer einst­wei­ligen Verfügung mit der Verpflichtung die Wärme­ver­sorgung aufrecht­zu­er­halten. Und waren damit erfolg­reich. Die Wärme­ver­sorgung unserer Mandantin besteht seither fort, ein Haupt­sa­che­ver­fahren ist anhängig.

(Christian Dümke)