re|Adventskalender – Das 10. Türchen: Manchmal muss es schnell gehen

Versorgungsunterbrechungen sind immer eine unangenehme Angelegenheit. Und manchmal muss es sehr schnell gehen – besonders wenn man eine solche Sperrung verhindern will.
In dieser Situation waren wir im August diesen Jahres. Unser Mandant war eine große Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft und lag im Streit mit der Danpower Energie Service GmbH. Diese vertrat die Rechtsauffassung, dass der bis dato bestehende Wärmelieferungsvertrag unserer Mandantin von ihr ordentlich gekündigt worden sei – während unsere Mandantin von einer Fortgeltung des Vertrages aufgrund bestehender Vertragsbindung ausging. Zu Recht, wie auch wir meinten.
Alle Versuche die Situation im Vorfeld gütlich zu regeln oder zumindest eine Übergangslösung zu finden, welche die Wärmeversorgung der Anwohner bis zur Klärung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung sichergestellt hätte, scheiterten und unsere Mandantin musste davon ausgehen, dass eine Unterbrechung der Wärmeversorgung unmittelbar bevorstand.
Wir wussten was in dieser Situation zu tun ist und beantragten beim Landgericht Potsdam im Rahmen eines Eilverfahrens den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit der Verpflichtung die Wärmeversorgung aufrechtzuerhalten. Und waren damit erfolgreich. Die Wärmeversorgung unserer Mandantin besteht seither fort, ein Hauptsacheverfahren ist anhängig.
(Christian Dümke)