Mit unserem re|Adventskalender möchten wir Ihnen in der Vorweihnachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle geben, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:Das Jahr 2025 stand für uns im Zeichen des Streits um Wärmepreise und um die Angemessenheit von Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen. Die haben es nämlich in sich und erfüllen, gerade bei älteren Verträgen, oft nicht die gesetzlichen Anforderungen. Die Folge ist regelmäßig die Unwirksamkeit der Wärmepreiserhöhungen, die auf diese Regelung gestützt werden sollen. Und Erhöhungen gab es reichlich, teilweise in Bereichen von 500 – 900 % als mittelbare Folge der Energiekrise 2021 – 2023.
Wir haben hierzu im Jahr 2025 zwei bedeutsame Urteile erstritten, denn das Landgericht Frankfurt/Main und etwas später auch das Landgericht Berlin haben erstmals bestätigt, dass Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen unwirksam sind, wenn diese einzig an die Preisentwicklung von Erdgas anknüpfen.
Wir haben in diesen Verfahren große Wohnungseigentümergemeinschaften gegen die Wärmeversorger Techem Solutions GmbH und GASAG Solution Plus GmbH vertreten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Und auch im Jahr 2026 wird uns das Thema begleiten, denn weitere Verfahren sind anhängig. Wir rechnen mit spannenden Entscheidungen.
(Christian Dümke)
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