re|Adventskalender – Das 3. Türchen: Streit um Wärmepreise

Mit unserem re|Adventskalender möchten wir Ihnen in der Vorweih­nachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle geben, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:
Das Jahr 2025 stand für uns im Zeichen des Streits um Wärme­preise und um die Angemes­senheit von Preis­än­de­rungs­klauseln in Wärme­lie­fe­rungs­ver­trägen. Die haben es nämlich in sich und erfüllen, gerade bei älteren Verträgen, oft nicht die gesetz­lichen Anfor­de­rungen. Die Folge ist regel­mäßig die Unwirk­samkeit der Wärme­preis­er­hö­hungen, die auf diese Regelung gestützt werden sollen. Und Erhöhungen gab es reichlich, teilweise in Bereichen von 500 – 900 % als mittelbare Folge der Energie­krise 2021 – 2023.
Wir haben hierzu im Jahr 2025 zwei bedeutsame Urteile erstritten, denn das Landge­richt Frankfurt/Main und etwas später auch das Landge­richt Berlin haben erstmals bestätigt, dass Preis­än­de­rungs­klauseln in Wärme­lie­fe­rungs­ver­trägen unwirksam sind, wenn diese einzig an die Preis­ent­wicklung von Erdgas anknüpfen.
Wir haben in diesen Verfahren große Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften gegen die Wärme­ver­sorger Techem Solutions GmbH und GASAG Solution Plus GmbH vertreten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Und auch im Jahr 2026 wird uns das Thema begleiten, denn weitere Verfahren sind anhängig. Wir rechnen mit spannenden Entscheidungen.
(Christian Dümke)