Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist ein großes Stück weiter. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf 6.11.2025 beschlossen (Vorsicht, das Datum im verlinkten Dokument ist noch falsch) und adressiert zwei zentrale Herausforderungen: die zu niedrige Sammelquote von Elektroaltgeräten und die wachsenden Brandrisiken durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Batterien.
Deutschland verfehlt die europäischen Zielmarken deutlich. Mit einer Sammelquote von nur 38,6 Prozent im Berichtsjahr 2021 bleiben wir hierzulande weit hinter der von der EU geforderten Quote von 65 Prozent zurück. Dies ist nicht nur eine Frage der Ressourcenverschwendung – mehr als 300 Millionen ausgediente Handys, Tablets und Laptops lagern ungenutzt in privaten Haushalten – sondern auch ein Sicherheitsproblem. Die zunehmende Anzahl von Lithium-Batterien, die häufig fest in modernen Elektrogeräten verbaut sind, birgt erhebliche Brandgefahren. Besonders elektronische Einweg-Zigaretten stellen eine neue Problemkategorie dar: Sie werden oft nicht als Elektrogeräte erkannt und landen im Restmüll, verursachen dort aber Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Es brennt daher täglich in Entsorgungsanlagen. Der Bundesrat drängte daher auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, konnte sich aber nicht durchsetzen. Zwar bewertet die Bundesregierung das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten kritisch. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess erheblich verzögern. Aus Zeitgründen verzichtet man also darauf. Die Idee eines Pfandsystems für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien konnte sich ebenfalls nicht durchsetzen – dies war ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.
Die ElektroG-Novelle soll dennoch konkrete Verbesserungen bringen. Ein (zumindest auch von Verbandsseite begrüßter) Aspekt soll das sogenannte Thekenmodell sein. An kommunalen Sammelstellen dürfen Elektroaltgeräte künftig nicht mehr von Verbrauchern direkt selbst einsortiert werden. Stattdessen übernimmt geschultes Personal die Annahme und sichere Sortierung. Dieses Fachpersonal kann Lithium-Batterien gezielt identifizieren und entfernen sowie diese separat und sicher entsorgen. Dies reduziert drastisch das Risiko von Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung und mechanische Verdichtung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf verbrauchernaher Information. Sammelstellen in Geschäften werden künftig einheitlich mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, sodass Kundinnen und Kunden diese sofort erkennen können. Auch direkt im Ladenregal erfahren Käufer durch dieses Symbol, dass ein Produkt nach Gebrauch getrennt zu entsorgen ist. Zusätzlich sollen Verbraucher besser über ihre Rückgabepflichten informiert werden, insbesondere zur Entnahme von Batterien und die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien. (Dirk Buchsteiner)
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