Änderung im EnWG – Gesetzgeber verschärft die Pflicht zum Angebot variabler Stromtarife

Der Gesetzgeber hat am 22. Juni 2021 das „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ verabschiedet, das – anders als der Name vermuten lässt – nicht nur Regelungen zur Wasserstoffnutzung in das EnWG aufnimmt sondern auch zahlreiche neue Vorgaben für die Energielieferung an Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung enthält.

Eine davon betrifft das Angebot von lastvariablen oder tageszeitabhängigen Stromtarifen. Bereits jetzt sind Energielieferanten nach § 40 Abs. 5 EnWG verpflichtet, „soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife.

Dahinter steckt eine gute, wenn auch nicht ganz neue Idee. In Zeiten von schwankendem Stromangebot kann es ein sinnvolles Instrument der Steuerung der Nachfrage und der Verminderung von Lastspitzen sein, Strom preisvariabel anzubieten. Bisher kam diese Tarifstruktur eigentlich nur bei speziellen HT/NT- Tarifen zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen zum Einsatz. Eine besonders praktische Regelungswirkung ging von § 40 Abs. 5 EnWG aber nicht aus.

 

Dies soll sich nun ändern. Im Rahmen des neu geschaffen § 41a EnWG (BT-Drs. 19/27453, S.37) wird nicht nur die bisherige Regelung des § 40 Abs. 5 EnWG übernommen, sondern in Abs. 2 festgelegt, dass große Stromlieferanten, „die zum 31. Dezember eines Jahres mehr als 200.000 Letztverbraucher beliefern“ im Folgejahr verpflichtet sind, „den Abschluss eines Stromliefervertrages mit dynamischen Tarifen für Letztverbraucher anzubieten, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen.“

Die Stromlieferanten haben die Letztverbraucher dabei über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile des Vertrags nach Satz 1 umfassend zu unterrichten sowie Informationen über den Einbau eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes anzubieten, denn dynamische Verträge bergen nach Ansicht des Gesetzgebers für den Kunden sowohl Chancen als auch Risiken, über die der Stromlieferant sie informieren muss.

Versorger mit mehr als 200.000 Kunden sollten daher langsam mit der Planung entsprechender Tarife beginnen.

(Christian Dümke)

2021-07-06T22:31:14+02:006. Juli 2021|Energiepolitik, Strom, Vertrieb|

Der EU-Emissionshandel wird novelliert: Die Kommissionspläne

Nach und nach kommt an die Öffentlichkeit, wie die Europäische Kommission sich die Zukunft des EU-Emissionshandels vorstellt, um das verschärfte Klimaziel von 55% bis 2030 zu erreichen. Ersten Entwürfen zufolge (Entwurf gibt es hier) geht die Reise in die folgende Richtung:

# Der EU-Emissionshandel wird größer. Während bisher “nur” große stationäre Anlagen und Flugverkehr erfasst sind, soll ein EU-Emissionshandelssystem künftig schon ab 2025 auch Gebäude und Verkehr an Land und auf dem Wasser erfassen. Damit würde sich der deutsche nationale Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nur wenige Jahre nach seiner Einführung erübrigen. Für die Unternehmen in Deutschland wäre dies trotz der dann mehrfachen Anpassung (u. a. aller Verträge) eher von Vorteil: Der Markt würde größer und robuster, wettbewerbsverzerrende Effekte würden minimiert. Wie in Deutschland würde aber auch europaweit nicht auf Emittenten, sondern auf Inverkehrbringer abgestellt, das System würde neben dem heutigen ETS stehen. Achtung: Berichtspflichten sollen schon für 2024 gelten.

# Nicht überraschend: Wenn in den nächsten Jahren erheblich mehr eingespart werden soll, kann es nur erheblich weniger Zertifikate geben. Die EU denkt offenbar an eine Einmalverringerung der Gesamtmenge, kombiniert mit einem noch nicht feststehenden neuen linearen Minderungsfaktor, der höher liegen wird als die aktuellen 2,2%. Das bedeutet zwangsläufig sehr schnell drastisch höhere Preise, u. a. weil es Unternehmen kurzfristig naturgemäß schwer wird, ihre Mittelfristplanung umzustoßen und auf andere Brennstoffe oder Antriebsarten umzusteigen. Zudem erschweren langfristige Bezugsverträge den schnellen Umbau der Portfolios.

Berlaymont, Europäisch, Kommission

# 50% der Mehreinnahmen sollen zur Unterstützung armer Menschen verwandt werden, vor allem bei den Heizkosten. Wie dies aussehen soll, soll aber den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, u. a. weil deren Sozialsysteme sehr unterschiedlich ausgestaltet und organisiert sind.

# Aktuell gibt es für vom EU-ETS erfasste Branchen – mit Ausnahme der Stromerzeugung – noch kostenlose Zuteilungen. Diese sollen nach und nach auslaufen und künftig an Emissionsminderungsmaßnahmen geknüpft sein und auf deutlich anspruchsvolleren Benchmarks fußen. Diese sollen um 2,5% statt 1,6% maximal p.a. sinken. Wann es gar nichts mehr gibt, bleibt dem anstehenden politischen Prozess überlassen. Denn die KOM geht davon aus, dass der Carbon Border Adjustement Mechanism (CBAM) die europäische Wirtschaft wirksam schützt. Für die Branchen, die neu hinzukommen, soll es aber keine Zuteilungen geben.

# CCU – also die Abscheidung und Verarbeitung von CO2 – soll aufgewertet werden.

Wie geht es nun weiter? Am 14. Juli 2021 will die Kommission ein Paket aus 12 einzelnen Vorschlägen für verschiedene Energie- und Klimaregelungen vorstellen, zu denen auch dieser Reformvorschlag gehört. Sodann wird zwischen den Organen verhandelt. Es ist also noch keineswegs gesetzt, dass genau diese Regelungen wirklich in Kraft treten. Doch angesichts des 55%-Ziels bis 2030 ist in jedem Fall von erheblichen Verschärfungen auszugehen, Spielräume dürften deswegen eher nur noch im Detail bestehen (Miriam Vollmer).

2021-07-02T21:32:41+02:002. Juli 2021|Emissionshandel, Energiepolitik, Industrie, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Wahlkampfthema Energiewende: Was steht im Wahlprogramm der FDP?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundestagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klimaschutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energieversorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben daher in die Wahlprogramme verschiedener Parteien geschaut, wie diese die Zukunftsthemen Energie und Klimaschutz angehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer reihe darüber berichten. Nach dem Programm der SPD haben wir uns diesmal die energiepolitischen Vorstellungen der FDP angesehen.

Das Wahlprogramm der FDP trägt den Namen „Nie gab es mehr zu tun“ und wir haben nachgeschaut, was aus Sicht der Freien Liberalen beim Thema Energiewende getan werden muss:

 

 

Klimaschutz
Die FDP bekennt sich in ihrem Programm ausdrücklich zu dem Ziel aus dem Pariser Abkommen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Den Klimawandel nennt die FDP „eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.“ Richtig angepackt könne „er aber auch zu einer unserer größten Chancen werden.“. Klimawandel als Chance? Was steckt dahinter?

Um der Herausforderung des Klimawandels zu begegnen will die FDP auf „neue Technologien setzen“, die dazu führen sollen „Energie bezahlbar umzuwandeln und gleichzeitig das Klima schützen zu können“. Bei der Lösung für „komplexe Umweltprobleme“ soll „die Kreativität der Vielen“ und der „Wettbewerb der besten Ideen“ zum Ziel führen. Der FDP schwebt dabei eine umweltpolitische „Start-up-Kultur“ vor.

Zukunftstechnologien
Konkret genannt werden hierbei die Förderung der Entwicklung „alternativer Kraftstoffe“ die Erzeugung von Wasserstoff als Brennstoff und der Ausbau der Speichertechnologie. Stromspeicher sollen von allen Abgaben und Umlagen befreit werden, um sie wirtschaftlich betreiben zu können. Weiterhin soll die Möglichkeit von „Geo-Engineering“ gefördert werden. „Carbon Capture and Storage“- und „Carbon Dioxide Removal“-Technologien (CCS und CDR), durch die CO2 der Atmosphäre direkt entzogen wird, wird als große Chance für den Klimaschutz verstanden. Auf europäischer Ebene soll der Ausbau einer Infrastruktur zur Erzeugung und zum Import von Wasserstoff nach Deutschland gefördert werden.

Emissionshandel
Den Emissionshandel möchte die FDP schnellstmöglich auf alle Emissionen – insbesondere auf CO2 – ausweiten. Dieses Thema zieht sich durch die gesamte Klimapolitik der FDP Die Politik müsse vorgeben, wieviel CO2 im Jahr ausgestoßen werden darf. Für den Ausstoß müssen Zertifikate erworben werden, die von Jahr zu Jahr weniger und damit teurer werden. Wer besonders viel CO2 spart, muss weniger Zertifikate kaufen und spart Geld und wer CO2 speichert, muss dafür Geld erhalten. Ziel müsse es sein, über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) hinaus ein international abgestimmtes Vorgehen beim Klimaschutz mit einheitlichem CO2-Preis für alle zu erreichen.

Weiterhin solle die Möglichkeit genutzt werden, Projekte in anderen Staaten zu finanzieren und die entsprechenden Treibhausgasreduktionen auf die eigenen Ziele anzurechnen, wie Artikel 6 des Pariser Abkommens dies erlaube. Zudem solle es möglich sein durch Förderung der Wiederaufforstung von Wäldern Belohnungen im Rahmen des CO2 Zertifikatehandels zu erhalten. Das gleiche soll gelten wenn auf technischem Wege CO2 aus der Atmosphäre entzogen und gespeichert werde.

EEG Förderung beschränken
Die EEG-Umlage will die FDP abschaffen, die Stromsteuer auf den niedrigsten nach aktuellem EU-Recht möglichen Satz absenken und so schnell wie möglich komplett streichen. Im Hinblick auf die EEG-Umlage sollen „keine neuen Fördertatbestände geschaffen werden“ – was letztendlich wohl eine Abschaffung der EEG Förderung für Neuanlagen bedeutet, denn EEG-Anlagen sollen „in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb überführt werden“. Gesetzlich geplante Ausbaupfade für den Aufbau einer regenerativen Stromerzeugungsinfrastruktur und staatliche Abnahmegarantien für grünen Strom lehnt die FDP ausdrücklich ab.

(Christian Dümke)

2021-06-28T20:11:39+02:0028. Juni 2021|Energiepolitik|