Neues aus Oberaltheim: Verleumdung aus dem Netz
„Die Preise sind zu hoch und das Logo sehr hässlich.“
„Hässliches Logo und überhöhte Preise.“
„Sehr unfreundlicher Vertriebsleiter und ganz hässliches Logo!“
Vertriebsleiter Valk musste sich setzen. Über Nacht war die Bewertung der Stadtwerk Oberaltheim GmbH (SWO) auf Facebook von ganz passabel auf grauenhaft abgesackt. So viele verärgerte Kunden? Da konnte doch etwas nicht mit rechten Dingen zugehen.
Die angeblich bewertenden Kunden fand Falk außerdem nicht nur nicht in der Kundendatei. Sie hatten bei Facebook tatsächlich auch nie etwas gepostet, außer diese Bewertung abzugeben. Die Fotos, stellte er mit der Google–Bildersuche fest, stammten samt und sonders aus dem Internet. Ein Mann, der angeblich das Logo als besonders misslungen empfand, erwies sich auf diesem Wege als Filialleiter einer portugiesischen Reinigungskette.
Für Valk gab es nur eine denkbare Auflösung dieses Rätsels: Zwar hielt er es für eigentlich ausgeschlossen, dass ausgerechnet die technisch etwas zurückgebliebenen Unteraltheimer auf die Idee gekommen waren, mit falschen Profilen die SWO zu diffamieren. Aber erstens gab es kürzlich Probleme mit Bewertungen, und da waren es doch auch die Unteraltheimer gewesen. Und außerdem hatte der Unteraltheimer Geschäftsführer Dr. Krause drei Töchter im Teenageralter, denen mehr Online-Kompetenz zuzutrauen war als dem bekannt vertrottelten Unteraltheimer Chef.
Nun, es war nicht einfach, Geschäftsführerin Göker und Justiziarin Berlach die Abmahnung abzuringen. Immerhin: Zwei Tage später machten die SWO mit anwaltlichem Schreiben eine Verletzung des Mitbewerberschutzes nach § 4 Nummer 1 und 2 UWG und eine Irreführung nach § 5 UWG geltend.
Erwartungsgemäß behauptete Krause, von nichts zu wissen. Er kenne kein Zeitung namens Facebook. Dieses Internet hätte sowieso keine große Zukunft. Die geforderte Unterlassungserklärung könnte Falk deswegen vergessen.
Valk vergass nicht. Einige Tage später hatte das Landgericht Oberaltheim die Sache auf dem Tisch. Hier ging es schnell: Angesichts der Ähnlichkeit der Kommentare der offenkundig nur zu diesem Zweck angelegten Profile ging Richterin Kim selbstverständlich davon aus, dass ein- und dieselbe Person die Profile angelegt und die Oberaltheimer verleumdet haben musste. Zwar versuchte Krause sich noch auf die Vielzahl der deutschen Energieversorger herauszureden. Auf die Frage von Richterin Kim, wer außer den Unteraltheimern Vertriebsleiter Valk namentlich kannte, brach Krause indes vollkommen zusammen und bat nur, seine unschuldigen Töchter aus der Angelegenheit herauszuhalten. Denen hatte er suggeriert, es gehe um eine Wette.
Die Verurteilung zur Unterlassung erfolgte antragsgemäß.
Sie glauben, so etwas kann sich nur ein Anwalt am Freitag nachmittag ausdenken? Weit gefehlt: Oberlandesgericht Stuttgart, 4 U 239/18. Hier geht es allerdings um Zahnärzte.